Über uns

Seit nahezu 40 Jahren sind wir als Familienunternehmen länderübergreifend in der Baudenkmalpflege, Möbelrestaurierung, der Bauforschung sowie der Möbel- Bau- und Beschlagsrekonstruktion tätig.

Besonders freuen wir uns über den Bundespreis für Denkmalpflege im Schreinerhandwerk, den wir 2015 erhielten.

Im Jahr 2015 erhielten wir den Bundespreis für Denkmalpflege im Schreinerhandwerk.
Diese besondere Auszeichnung ehrt und sehr und spiegelt unseren Wunsch wider, stets beste Leistungen abzuliefern.

Team

Unsere Zeitachse

Unsere Werkstatt

Ehrenkodex

Team

Raffael Bartsch


Restaurator (RiH)
Werkstattleiter

Tel: +49 (0) 8320 10 76
Fax: +49 (0) 8320 92 5079
Mobil: +49 (0) 175 52 71 533
E-Mail: info@holzrestaurierungen.com

Qualifikationen:

  • Restaurator
  • Zimmerermeister
  • Staatlich geprüfter Sachkundiger für Holzschutz am Bau (FH) Eberswalde
  • Holz verfärbende und zerstörende Pilze am Hochbau
  • Holz schädigende und zerstörende Insketen am Hochbau

Helge Bartsch


Konzeptentwicklung und Dokumentationen

Tel: +49 (0) 8320 10 76
Fax: +49 (0) 8320 92 5079
Mobil: +49 (0) 170 54 74 072
E-Mail: info@holzrestaurierungen.com

Qualifikationen:

  • Historiker (mittelalterliche Geschichtswissenschaften)
  • Freiberuflicher wissenschaftlicher Restaurator
  • Ordentliches Mitglied im VdR (Verband der Restauratoren)
  • Ordentliches Mitglied im ÖRV (Österreichischer Restauratorenverband)
  • Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Möbelrestaurierung und Baudenkmalpflege
  • Kunsttischlermeister seit 1982
  • Intarseur
  • Bildhauer
  • Kunstmaler (franz. Bleistiftzeichnungen, Aquarelle, Pastell und Öl)

Unsere Zeitachse

1984
1984

Gründung durch Helge Bartsch

1993
1993

Beginn der Zusammenarbeit mit Fa. Marek

1996
1996

Neugründung die Gilde– Bartsch und Jung GmbH

2004
2004

Auflösung der Gilde – Bartsch und Jung GmbH wegen schwerem Unfall

Aufgrund eines schweren Unfalls musste das Geschäft aufgegeben werden.

2006
2006

Neuanfang: Firma Bartsch & Kirsch Restaurierungen

Übergabe des Baudenkmalzweiges an meinen Sohn Raffael Bartsch. Diese Firma wird in allen Fragen von Helge Bartsch unterstützt und begleitet.

2009
2009

Neuanfang: Firma Raffael Bartsch (Trennung von Herrn Kirsch)

Unsere Werkstatt

Ehrenkodex

Allgemeine Verpflichtungen des Restaurators

  • Verantwortung
    Der Restaurator trägt die grundsätzliche Verantwortung für das ihm anvertraute Kunst- und Kulturgut. Das Verhältnis Restaurator und Eigentümer muss auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruhen.

  • Kompetenz
    Der Restaurator soll nur Arbeiten ausführen, die im Bereich seiner fachspezifischen beruflichen Kompetenz liegen.

  • Abweisung
    Der Restaurator darf keine Aufträge ausführen, die den historischen Bestand von Kunst- und Kulturgut gefährden oder verfälschen. Er verpflichtet sich, Aufträge, die dieser Auffassung widersprechen, abzulehnen.

  • Qualitätsanspruch
    Der Restaurator soll an seine Arbeit die höchsten Qualitätsansprüche stellen, unabhängig von Wert und Rang des Kunst- und Kulturgutes. Müssen Einschränkungen des Behandlungsumfanges in Kauf genommen werden, hat die Substanzerhaltung absoluten Vorrang.

Tätigkeit des Restaurators

  • Schadensverhütung
    Vorbeugende Maßnahmen an Kunst- und Kulturgut und in dessen Umgebung, die Schäden verhüten oder den direkten Eingriff vermeiden, sind vorrangig.

  • Dokumentation
    Der Restaurator ist verpflichtet, alle von ihm durchgeführten Untersuchungen, deren Ergebnisse und alle zu Substanzsicherung und Restaurierung angewandten Maßnahmen, Methoden und Materialien zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist eine wichtige Quelle für die Geschichte des Kunst- und Kulturgutes. Sie ist daher an geeigneter Stelle aufzubewahren und zugänglich zu halten.

  • Untersuchung
    Der Restaurator muss vor jeder Konservierung oder Restaurierung eine methodische Untersuchung vornehmen, die alle notwendigen historischen und technologischen Fragen abklärt. Zuvor ist der Umfang der Untersuchungen einzugrenzen. Die Untersuchung erfolgt in mehreren Schritten. Sie beginnt mit einer genauen Bestandsaufnahme des angetroffenen Zustands und kann, wenn z.B. historische Veränderungen nicht erhalten werden können, bis hin zu einer Objektanalyse - die umfangreichste Art der Untersuchung – weitere Untersuchungsschritte erfordern. Materialproben dürfen nur dann entnommen werden, wenn dadurch Fragen geklärt und Entscheidungen gefällt werden können. Sie sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt auch für alle Eingriffe.

  • Konservierung und Restaurierung
    Der Restaurator hat vorrangig den historischen Bestand des Kunst- und Kulturgutes zu konservieren. Restaurierung dient der Wiederherstellung eines bestimmten historischen Zustandes, der Wiederlesbarkeit der ästhetischen Wirkung oder der Wiedernutzbarkeit von Kunst und Kulturgut. Restauratorische Eingriffe sind irreversibel. Daher muss die größte Sorgfalt auf die Planung, Begründung, Ausführung und Dokumentation einer Restaurierung gelegt werden.

  • Umfang der Behandlung
    Der Restaurator hat den Umfang seiner Behandlung auf das Notwendigste zu beschränken. Er darf nicht bewusst, oder zum eigenen Vorteil die Maßnahmen ausweiten, er darf aber auch nichts bewusst unterlassen.

  • Technik und Materialien
    Der Restaurator darf nur solche Techniken und Maßnahmen anwenden, die nach aktuellem Kenntnisstand den ideellen und materiellen Bestand des Kunst- und Kulturgutes nicht gefährden und künftige Maßnahmen nicht behindern.

  • Wartung
    Der Restaurator soll dem Eigentümer genaue Informationen zur sachgerechten Pflege und Aufbewahrung des Kunst- und Kulturgutes geben und ihm eine regelmäßige Wartung empfehlen.

  • Notsituation
    Bei einem Not- oder Katastrophenfall soll der Restaurator im Rahmen des Möglichen Hilfe leisten, um den Schaden am Kunst- und Kulturgut so gering wie möglich zu halten.

  • Weiterbildung
    Der Restaurator soll bestrebt sein, sein Wissen und sein Können zu verbessern und sich weiterzubilden.

  • Veröffentlichungen
    Der Restaurator soll Erkenntnisse und Erfahrungen anderen Kollegen zugänglich machen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen von Allgemeininteresse sollten in geeigneter Form veröffentlicht werden.


Diese Auszüge des Ehrenkodex für Restauratoren liegen die nachfolgend aufgeführten Dokumente zu Grunde: CODE OF ETHICS 1986 IIC - CG and CAPC Ausarbeitung: Bachmann, Reichwald (DRV), Ritterpusch (IADA), Seebach (DVFR), Wihr (AdR)

  • Artikel 9 der charta von venedig: Restaurierung
    Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird sich das ergänzende Werk von der bestehenden Kopie abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.

Allgemeines:

Im Umgang mit Bau- und Kunstdenkmälern ist als erster Schritt Archivforschung zu betreiben. Dabei sind alle verfügbaren Quellen, ob schriftliche, bildliche oder bauliche, auszuwerten. Grundlage für jede Planung und Ausführung sind ein verformungsgerechtes Bauaufmass und je nach Wichtigkeit des Objektes bzw. der Eingriffe weitere bauhistorische, archäologische und technische Untersuchungen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den historischen Disziplinen Kunst-, Architekturgeschichte und Archäologie, mit Naturwissenschaft und Technik ist sowohl in der Projektierung, Durchführung als auch Dokumentation unerlässlich.

Die Pflicht zur Dokumentation als Grundlage für die wissenschaftliche Erforschung sowie die Empfehlung zur Publikation sind Gegenstand von Art. 16 der Charta von Venedig und eine unbestrittene Forderung im Umgang mit Bau- und Kunstdenkmälern. Durch den direkten Kontakt mit den Objekten als originale Zeitzeugen arbeiten gerade Restauratoren unmittelbar mit den materiellen Quellen unserer Geschichte.

Was ist ein Denkmal?

Bau- und Kunstdenkmäler sind von Menschen geschaffene Werke, welche für die Geschichte des Menschen und seines Wirkens einen bedeutenden Aussagewert haben. Damit besteht an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse. Neben Kirchen, Burgen, Schlössern, Bürger-, Bauernhäusern, Siedlungen, Städten, technischen und Kleindenkmälern sind auch Gärten und Parkanlagen als gestaltete Freiräume Zeugnisse der Kultur. Die Bedeutung eines Denkmals kann architektonisch-künstlerischer, handwerklich-technischer, historisch-wissenschaftlicher Natur sein. Das Alter ist nur einer von vielen Faktoren. Standort, Funktion, Seltenheit, Ausstattung, Bedeutung der Bewohner oder dort statt gefundener Ereignisse, der besondere Quellenwert für die Volkskunde, Architektur-, Handwerks-, Kunst- und Technik-Geschichte tragen zum Denkmalwert bei.

Bau-, Kunstdenkmäler und Denkmalbereiche berichten nicht nur über die Vergangenheit, sondern sind selbst Teil davon und als "originale Zeitzeugen" auf uns gekommen. Der Zeugniswert bleibt aber immer an die Originalsubstanz gebunden. Verändert oder zerstört man am Bau und Kunstdenkmal die materiellen Spuren der Geschichte, so verliert es seinen Zeugniswert und damit den Denkmalcharakter. Praktische Denkmalpflege welche für Schutz und Erhaltung verantwortlich ist, gilt daher vorrangig der Sicherung der originalen materiellen Spuren, der Struktur und Gestalt. Neue Ansprüche an das Denkmal sowie Nutzungsänderungen müssen sich innerhalb dieser Grenzen bewegen.

Denkmäler sind "lebendige Geschichte".

  • Denkmäler pflegen heißt mit der Geschichte umgehen, die Vergangenheit mit der Zukunft verknüpfen.
  • Kunst- und Kulturgut befindet sich in staatlichem, kommunalem, kirchlichem und privatem Besitz. Seine Betreuung obliegt Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen, der Denkmalpflege, den Kirchen und privaten Eigentümern. Sie sind verpflichtet es zu erhalten.

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